Allgemeine Geschäftsbedingungen

1.  Geltung der allgemeinen Geschäftsbedingungen

Der Abschluss von Verträgen erfolgt ausschließlich aufgrund der vorliegenden Geschäftsbedingungen. Entgegenstehenden Bedingungen des Kunden wird ausdrücklich widersprochen. Solche Bedingungen gelten auch dann nicht als vereinbart, wenn wir Ihnen bei Vertragsabschluß nicht ausdrücklich entgegengetreten sind. Sämtliche Nebenabreden mit unseren vor Ort tätigen Monteuren bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Der Auftraggeber verpflichtet sich, soweit es für Ihn bekannt oder erfahrbar oder möglich ist, auf besondere Gefahrenpunkte bei der Reinigung so früh wie möglich und auf jeden Fall vor Arbeitsbeginn hinzuweisen. Hierzu handelt es sich zum Beispiel um Zustände der zu reinigenden Rohre, durch Reinigungsbeanspruchung gefährdete Rohrmaterialien und andere technische Gegebenheiten. Der Kunde muss insbesondere den Hinweis darauf geben, wenn in den Rohren chemische Rohrreinigungsmittel eingesetzt wurden.

2.  Gewährleistungsfrist

Die Gewährleitungsfrist beträgt sechs Monate und beginnt mit dem Datum der Beendigung des Auftrages. Die Gewährleistung gilt nicht für mutwillig herbeigeführte Verstopfungen und Beschädigungen der Rohre. Mängel der durchgeführten Reinigungsarbeiten sind unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Beendigung der Arbeiten schriftlich anzuzeigen. Später auftretende offensichtliche Mängel müssen unverzüglich nach deren Auftreten gegenüber uns angezeigt werden. Zur Vornahme aller erforderlich erscheinenden Nachbesserungsarbeiten hat der Auftraggeber die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren. Verweigert er dies, so sind wir insoweit von der Mängelhaftung befreit. Liegt ein berechtigter Mangel vor und ist dieser rechtzeitig gerügt, so haben wir das Recht auf Nachbesserung. Mehrfache Nachbesserungen sind zulässig und erfolgen ausschließlich durch uns oder durch die von uns beauftragten Firmen. Ist die Nachbesserung nicht möglich oder endgültig fehlgeschlagen, so kann der Kunde von seinem Recht auf Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages Gebrauch machen. Die übrigen gesetzlichen Rechte stehen dem Kunden uneingeschränkt zu. Die Haftung ist ausgeschlossen, soweit die Nachbesserung oder Ersatzleistung durch eigenmächtige Nachbesserungssarbeiten des Kunden erheblich beeinträchtigt wird. Die Haftung ist ebenfalls ausgeschlossen für Schäden, die wir nicht zu vertreten haben. Schadensersatzansprüche aus positiver Vertragsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluss oder aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen uns als auch gegen unsere Erfüllungsgehilfen bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus Zusicherung, die dem Kunden gegen das Risiko von Mangelfolgeschäden absichern sollen. Eine Haftung für Schäden durch Leistungsverzug unsererseits oder einer von uns zu vertretenden Möglichkeit der Leistung bleibt unberührt.

3.  Haftung für die Gebühren

Mir ist bekannt, dass ich im Falle des Nichtvorliegens einer auf mich lautenden schriftlichen Vollmacht zur Erteilung des Reinigungsauftrages als Auftraggeber im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften für die entsprechenden Kosten der Reinigung eintrittspflichtig bin.

4.  TV-DVD-Ausleuchtung

Ich bin darauf hingewiesen worden, dass in der Regel für eine TV-Ausleuchtung die auszuleuchtenden Rohre vorher gereinigt und mit Hochdruck gespült werden müssen, damit der Zustand der Rohre erkennbar gemacht werden kann.

5.  Inkasso

Unsere Monteure sind zum Inkasso auch durch Barzahlung ermächtigt. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum netto per Überweisung zu zahlen; ein Skontoabzug wird nicht gewährt. Bei Nichteinhaltung der Zahlungsvorgabe gelten Verzugszinsen von 1,5 % pro Monat als vereinbart, es sei denn, der Kunde weist einen geringeren Schaden nach. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen des Kunden sind nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen möglich. Wir sind berechtigt, Zahlungen des Kunden auf dessen ältere Schuld anzurechnen; wir werden den Kunden über die Art der erfolgten Verrechnung informieren. Im übrigen gelten hier die gesetzlichen Bestimmungen.

6.  Auftragsformular

Durch die Unterschrift auf dem Auftragsformular erkennt der Kunde die Durchführung der im Auftrag gegebenen Arbeiten durch unsere Monteure ohne Verzicht auf eventuelle Gewährleistungs- und Minderungsansprüche hinsichtlich des Werklohnes an.

7.  Gerichtsstand

Alleiniger Gerichtsstand ist bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis mittelbar und unmittelbar ergebenden Streitigkeiten Bergheim.

8. Weitere Bestimmungen

Sind einzelne dieser Vertragsbestimmungen  ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam, so wird hiervon die Wirksamkeit aller übrigen Vertragsbestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder nicht Vertragsteil gewordenen Bestimmung tritt die gesetzliche Bestimmung.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an:

Andreas Kuhrau

Rohr- & Kanalreinigung

Ingendorf 15 b

50259 Pulheim-Ingendorf

Telefon-Nr.: 0 22 38/30 35 78

Telefax-Nr.: 0 22 38/30 39 72

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